Hotel Garni Alt Büttgen

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2.5 stars
Preise werden berechnet in Euro Fr 29 Mär 2024 Sa 30 Mär 2024 So 31 Mär 2024 Mo 01 Apr 2024 Di 02 Apr 2024 Mi 03 Apr 2024 Do 04 Apr 2024 Fr 05 Apr 2024 Sa 06 Apr 2024 So 07 Apr 2024 Mo 08 Apr 2024 Di 09 Apr 2024 Mi 10 Apr 2024 Do 11 Apr 2024

ES FLEX

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DS FLEX S

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Informationen zur Unterkunft

Hotel Garni Alt Büttgen
+49 2131 366650
Kölner Straße 30
41564 Kaarst ..... Deutschland

Herzlich willkommen im kleinen familiengeführten 2 Sterne Superior Hotel Garni Hotel Alt Büttgen in Kaarst. Geschäftsreisende, Monteure und Messegäste schätzen das gut ausgestattete Frühstückshotel in Kaarst, das günstig in der Nähe der Kreuze der Autobahnen A46, A52 und A57 liegt. Wir sind nur 5 Minuten vom S-Bahnhof entfernt, und damit nur eine kurze Fahrt nach Neuss, Düsseldorf und Mönchengladbach. Nach der Arbeit bieten sich einige Aktivitäten in der Umgebung an, gehen Sie lecker essen, Golf spielen, entspannen Sie sich in einer Wellnessoase oder besuchen Sie ein Fitnessstudio und vieles mehr.

Ausstattungsmerkmale der Unterkunft

  1. Gratis Wi-Fi
  2. Gratis Parkplatz (nicht bewacht)
  3. Bügeleisen auf Anfrage
  4. Fax/Photocopying
  5. Mini-Markt vor Ort
  6. Gratis Parkplatz
  7. TV
  8. Newspaper
  9. Wi-Fi Internet
  10. Parkplätze für übergroße Fahrzeuge
  11. Föhn
  12. Zimmerservice
  13. Gratis Wi-Fi in öffentlichen Bereichen
  14. Straßenparkplätze

Angaben zur Unterkunft

Hotel Garni Alt Büttgen

ES FLEX

ES FLEX Buchen

Standard Rate Einzelzimmer standard

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

XAlt ES NR

XAlt ES NR Buchen

Einzelzimmer standard fair / event Rate nicht änderbar und nicht stornierbar

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

ES FLEX S BF

ES FLEX S BF Buchen

Einzelzimmer standard flexibel incl. Frühstück
Simpel Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

EC FLEX S BF

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Einzelzimmer classic flexibel incl. Frühstück

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

EC NR S BF

EC NR S BF Buchen

Einzelzimmer classic not refundable incl. Frühstück

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DS NR S BF

DS NR S BF Buchen

Doppelzimmer standard nicht stornierbar incl. Frühstück 2 Personen
Simple Booking

  • Platz für 2

Hotel Garni Alt Büttgen

DC FLEX S BF

DC FLEX S BF Buchen

Doppelzimmer classic flexibel incl. Frühstück 2 Personen
Simple Booking

  • Platz für 2

Hotel Garni Alt Büttgen

DC NR S BF

DC NR S BF Buchen

Doppelzimmer classic fair / event Rate nicht änderbar und nicht stornierbar incl. Frühstück 2 Personen
Simple Booking

  • Platz für 2

Hotel Garni Alt Büttgen

DSs FLEX S

DSs FLEX S Buchen

Doppelzimmer standard flexibel singel used
Simple Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DCs FLEX S

DCs FLEX S Buchen

Doppelzimmer classic flexibel singel used
SimpeL Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DCs FLEX S BF

DCs FLEX S BF Buchen

Doppelzimmer classic flexibel singel used incl. Frühstück
Simpel Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DS FLEX S

DS FLEX S Buchen

Doppelzimmer standard flexibel ohne Frühstück
Simpel booking

  • Platz für 2

Hotel Garni Alt Büttgen

DSs FLEX S BF

DSs FLEX S BF Buchen

Doppelzimmer standard flexibel single used incl. Frühstück
Simple Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DS NR S

DS NR S Buchen

Doppelzimmer standard nicht stornierbar ohne Frühstück
Simple Booking

  • Platz für 2

Hotel Garni Alt Büttgen

DC FLEX S

DC FLEX S Buchen

Standard Rate Doppelzimmer Classic
Simple Booking

  • Platz für 2

Hotel Garni Alt Büttgen

DSs NR S

DSs NR S Buchen

Nicht stornierbare Rate Doppelzimmer Classic singel used
Simple Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DSs NR S BF

DSs NR S BF Buchen

Nicht stornierbare Rate Doppelzimmer standard singel used und Frühstück
Simpel Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

ES FLEX S

ES FLEX S Buchen

Einzelzimmer standard felxibele Rate
Simpel Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

ES NR

ES NR Buchen

Einzelzimmer standard not refundable

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

ES NR S

ES NR S Buchen

Einzelzimmer standard not refundable
Simple Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

ES NR S BF

ES NR S BF Buchen

Einzelzimmer standard not refundable incl. FRühstück
Simple Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DCs NR S

DCs NR S Buchen

Doppelzimmer classic noon refundable singel used
Simpel booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DCs NR S BF

DCs NR S BF Buchen

Doppelzimmer classic singel used not refundable incl. Frühstück
SimpelBooking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

EC FLEX S

EC FLEX S Buchen

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

EC NR S

EC NR S Buchen

Einzelzimmer classic not refundable
Simple Booking

  • Platz für 1

Hotel Garni Alt Büttgen

DC NR S 2

DC NR S 2 Buchen

Doppelzimmer classic fair / event Rate nicht änderbar und nicht stornierbar
Simple Booking

  • Platz für 2

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast (nachfolgend auch Besteller genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz Vertrag) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dem Hotel entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Dritten weiterzuleiten.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Besteller gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, soweit die Auslagen
und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Gast genehmigt wurden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind nach vollständiger und beanstandungsfreier Leistungserbringung sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen
worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 10 € erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthalts des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Reservierung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Betrages für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale
ist.
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen
der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen (Stornierung nach der kostenlosen Stornofrist), nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• das Hotel von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche
des Hotels gefährdet erscheinen;
• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel schriftlich vereinbart.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Gastes
1. Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Gast zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

VIII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag Leistungen auf einen Betrag von max. 100.000 € für Sachschäden und auf max. 100.000 € für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen
Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Außer in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung
einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
10. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Neuss. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel Alt Büttgen
Betreiber: Gastroservice Schupp UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Holger Schupp
Kölner Straße 30
41564 Kaarst
+49 2131 366650

Amtsgericht Neuss HR B 18211

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE300611715

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