Hotel zum Ochsen
Preise werden berechnet in Euro | Standardrate | Mi 28 Jan 2026 | Do 29 Jan 2026 | Fr 30 Jan 2026 | Sa 31 Jan 2026 | So 01 Feb 2026 | Mo 02 Feb 2026 | Di 03 Feb 2026 | Mi 04 Feb 2026 | Do 05 Feb 2026 | Fr 06 Feb 2026 | Sa 07 Feb 2026 | So 08 Feb 2026 | Mo 09 Feb 2026 | Di 10 Feb 2026 | |
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Einzelzimmer Budget Standard Fotos Details |
Buchen | 49 € | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 | 49 |
Einzelzimmer Standard Standard Fotos Details |
Buchen | 59 € | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 | 59 |
Einzelzimmer Komfort Standard Fotos Details |
Buchen | 69 € | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 | 69 |
Doppelzimmer Standard Standard Fotos Details |
Buchen | 89 € | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 |
Doppelzimmer Komfort Standard Fotos Details |
Buchen | 99 € | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 |
Zweibettzimmer Standard Standard Fotos Details |
Buchen | 89 € | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 | 89 |
Zweibettzimmer Komfort Standard Fotos Details |
Buchen | 99 € | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 |
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Informationen zur Unterkunft
Marktplatz 9
xxxxxxx
Ausstattungsmerkmale der Unterkunft
- TV
- Mountain Biking
- Wi-Fi Internet
- Gratis Parkplatz (nicht bewacht)
- Wanderwege
- Föhn
- Straßenparkplätze (nicht im Preis inbegriffen)
- Gratis Wi-Fi
- Mini-Markt vor Ort
Angaben zur Unterkunft
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für das „Hotel & Restaurant zum Ochsen“ in 78120 Furtwangen Stand: 22. Januar 2018
„Hotel & Restaurant zum Ochsen“ Thomas Messerer, Marktplatz 9, 78120 Furtwangen – nachstehend „Hotel“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels oder Restaurants.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell schriftlich vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), telefonisch, persönlich oder schriftlich, der durch das Hotel angenommen wird.
Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann schriftlich oder per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.
Bei persönlicher Buchung vor Ort, kann diese auch durch mündliche Einwilligung gegeben werden.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet dieser dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen a u s d e m Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Preise und Leistungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels fristgemäß zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Kurtax bzw. Touristgebühr ist separat zu begleichen und nicht im Preis enthalten.
Bei Buchungen durch Agenturen, Reisebüros oder anderen gewerblichen Anfragen, handelt es sich hingegen um Nettopreise.
3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 10,- EUR erheben.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Bei Buchung und nach Bestätigung durch das Hotel, ist eine Anzahlung von min. 25 % des Gesamtpreises sofort fällig.
Die Zahlung kann in bar, durch Überweisung oder Belastung einer Kreditkarte erfolgen.
Ein Lastschriftverfahren durch das Hotel, ist nicht möglich.
Je nach Kürze der Buchung zum Anreisetag, kann die Anzahlung auch höher ausfallen. Diese Berechnung der Anzahlung obliegt dem Hotel.
Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Anreise, eine Kreditkarte oder eine Bar-Kaution zu verlangen. Es steht im Ermessen des Hotels, wie hoch die Kaution sein wird.
Diese kann bei Schäden im Hotel, Zahlungsverzug, Schlüsselverlust etc. belastet oder in Anspruch genommen werden.
Dies gilt besonders beim „Rauchen“ im Zimmer oder im Bad. Hierdurch entsteht ein größerer und extrem aufwendiger Reinigungsaufwand, möglicherweise mit Ozonreinigungsgerät. Dieser Aufwand wird dem Gast mit 249,- € pro Zimmer berechnet.
Ebenso entstehen Extrakosten, wenn eine Hund mit im Bett schläft.
Es ist nicht gestattet bzw, es ist verboten, Hunde in Hotelbetten liegen oder schlafen zu lassen. Hierfür berechnen wir 249,- € für Reinigung und Ausfall des Bettes und Zimmers.
Dem Gast steht der Nachweis frei, zu belegen und beweisen, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein jeder zeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende zu beachtende Bestimmungen:
Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf
angemessene Entschädigung, wie folgt:
Die Rücktrittspauschale beträgt 25 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei mehr als >89 Tage vor Anreise.
Die Rücktrittspauschale beträgt 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei 88 - 30 Tagen vor Anreise.
Die Rücktrittspauschale beträgt 75 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei 29 - 8 Tagen vor Anreise.
Die Rücktrittspauschale beträgt 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei 7 – Anreisetag oder „No Show“ bzw. nicht Anreise am Anreisetag.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt („No Show“ Klausel, s. 4.1)
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.
Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast, welcher das Rücktrittsrecht inne hat, auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Dies hat schriftlich zu erfolgen. E-Mail gilt als vereinbart.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Darunter fallen auch: Betreiberwechsel, Sturmschäden, Wasserschaden, Lawinen, Schliessungen von Amts wegen, Krankheiten etc.
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
- Das Hotelzimmer genutzt wird, als für den eigentlichen Gebrauch der Beherbergung vorgesehen.
z.B Zubereiten von warmen Speisen im Hotelzimmer, Feuerstellen im Zimmer, Ruhestörung, Vandalismus, Betreiben von nicht genehmigten Elektrogeräten usw.
5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. Bei bereits angereisten Gästen, reicht der mündliche Hinweis.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt!
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Etwaige geleistete Zahlungen, werden nicht rück erstattet.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel an der Rezeption zurückzugeben.
7. Haftung
7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
Für Schäden am oder im Fahrzeug haftet das Hotel nicht. Haftung obliegt dem Halter / Fahrer
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
Thomas Messerer Furtwangen, den 22. Januar 2018 Hotel & Restaurant zum Ochsen
Zahlungsbedingungen
Kontoinhaber:
Thomas Messerer
Hotel & Restaurant zum Ochsen
Postbank
IBAN: DE50 6001 0070 0963 3977 09
BIC: PBNKDEFF
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Verzug tritt gemäß § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum automatisch ein.
Stornierungsbedingungen
Die Rücktrittspauschale beträgt 25 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei mehr als >90 Tage vor Anreise.
Die Rücktrittspauschale beträgt 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei 89 - 31 Tagen vor Anreise.
Die Rücktrittspauschale beträgt 75 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei 30 - 8 Tagen vor Anreise.
Die Rücktrittspauschale beträgt 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, sowie mit Halbpension, bei 7 – Anreisetag oder „No Show“ am Anreisetag.